Wald und Flur
Als Land- und Forstwirte garantieren wir seit Generationen
die Pflege und Bewahrung unserer Kulturlandschaft und sichern somit unsere
Umwelt.
Die Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen
Flächen erfolgt nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Niemand
pflegt die Natur so gut, wie der Eigentümer der in und von ihr lebt,
und dies auch seinen Kindern ermöglichen will.
Moderne Landwirtschaft stellt neben der ökonomischen
Nutzung der Natur und ihrer Ressourcen immer auch praktizierten Umwelt-
und Naturschutz dar.
Als Eigentümer hegen und pflegen wir unseren
Grund und Boden und leisten dies nicht nur für unsere Erben, sondern
auch für die Allgemeinheit. Eigentum
verpflichtet
(Art.
14 Abs. 2 Grundgesetz), Dieser Forderung zur
Sozialpflichtigkeit kamen und kommen wir freiwillig
täglich nach.
Der Staat ist verpflichtet, diese unsere Freiheit
zu schützen und Eingriffe auf ein Minimum zu begrenzen.
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