Wald und Flur
Buchen/Hainbuchenwald Holzwirtschaft nach PEFC Umwandlung von Fichtenreinbeständen Offenlandartenprogramm Unterhaltung und Pflege von Feldhecken Uferrandstreifenprogramm Feuchtbiotop
Uferrandstreifen

Wald und Flur

Als Land- und Forstwirte garantieren wir seit Generationen die Pflege und Bewahrung unserer Kulturlandschaft und sichern somit unsere Umwelt.

Die Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen erfolgt nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. „Niemand pflegt die Natur so gut, wie der Eigentümer der in und von ihr lebt, und dies auch seinen Kindern ermöglichen will.”

Moderne Landwirtschaft stellt neben der ökonomischen Nutzung der Natur und ihrer Ressourcen immer auch praktizierten Umwelt- und Naturschutz dar.

Als Eigentümer hegen und pflegen wir unseren Grund und Boden und leisten dies nicht nur für unsere Erben, sondern auch für die Allgemeinheit. „Eigentum verpflichtet…(Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz), Dieser Forderung zur Sozialpflichtigkeit kamen und kommen wir freiwillig täglich nach.

Der Staat ist verpflichtet, diese unsere Freiheit zu schützen und Eingriffe auf ein Minimum zu begrenzen.

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